| Muss ich noch einen Abgastest machen? |
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Abgastest notwendig?
Gilt die Erleichterung auch für mein Fahrzeug? Anhand des Fahrzeugausweises lässt sich feststellen, ob ein Fahrzeug ein anerkanntes OBD-System aufweist. Die massgebenden Eintragungen befinden sich in den Feldern 33, 36 und 72 (siehe Abbildung ):
leichte Motorwagen weisen ein Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg aus: Feld 33
bei schweren Motorwagen beträgt das Gesamtgewicht mehr als 3500 kg: Feld 33
das Datum der ersten In-Verkehr-Setzung: Feld 36
das Abgasverhalten des Fahrzeugs (Emissionscode): Feld 72
Ein Fahrzeug mit OBD-System erfüllt die Anforderungen und ist künftig von der Abgaswartungspflicht befreit, wenn ein:
• Leichter Motorwagen mit Benzin- oder Gasmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3'500 kg und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat: | B03 | B04 | B5a, B5b | B6a, B6b, B6c | A04 | A05 | A07 \
• Leichter Motorwagen mit Dieselmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3'500 kg und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat: | B04 | B5a, B5b | B6a, B6b, B6c | A04 | A05 | A07 | |





